Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im
Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht
bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele.

Es war dir mein Gebein nicht verborgen, als ich im Verborgenen
gemacht wurde, als ich gebildet wurde unten in der Erde. Deine
Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war, und alle Tage
waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von
denen keiner da war. Aber wie schwer sind für mich, Gott, deine
Gedanken! Wie ist ihre Summe so groß!

Psalm 139. Verse 13-17

Wenn wir das Wort der Schrift als Wort des lebendigen Gottes wirklich
ernst nehmen, dann wird klar, dass eine Abtreibung ganz eindeutig ge-
gen Gottes Willen und Absichten verstößt und von daher eine schwere
Verfehlung ist.

Gott kannte uns bereits, noch bevor der Welt Grund gelegt war und hatte
seinen Plan mit einem jeden von uns. Für eine Abtreibung kann es deshalb,
ebenso wie für einen Mord, keine Rechtfertigung geben.

Lange Zeit bestand ein Konsens darüber, dass der freiheitlich-demokra-
tische Rechtsstaat auf Grundlagen beruht, die er selbst nicht schaffen
und deshalb auch nicht abschaffen kann. Dazu gehört das christliche
Menschenbild, das den Menschen, von der Zeugung bis zum Tod, als
solchen wahrnimmt und respektiert.

Das hat sich zwischenzeitlich geändert.

In der neuen Kommentierung zu Artikel 1 des Grundgesetzes wurde die
Menschwürde von führenden Juristen deshalb nur noch als Ergebnis der
abendländischen Tradition und Geschichte gedeutet.

Hinter „Traditionen“ steht aber nicht mehr die göttliche Autorität, das Ab-
solute, sondern dem Wandel unterworfene menschliche Vorstellungen und
Wertbegriffe.

Bei einem solchen Rechtsverständnis wird das menschliche Leben relativiert.
Abtreibungen und Euthanasie sind dadurch gleichermaßen möglich, und
Menschen bestimmen darüber welches Leben „menschenwürdig“ und damit
erhaltenswert ist und welches nicht und in welchen Fällen die Geburt und
damit des Leben eines werdenden Menschen „sozial verträglich“ und damit
„angebracht“ und „zumutbar“ ist.

Besonders menschenverachtend ist es, wenn Menschen, die eigentlich „ver-
hindert werden sollten“ und trotzdem geboren wurden, rechtlich als „Scha-
densfälle“ eingestuft werden, wobei Anspruch auf Schadenersatz geltend
gemacht werden kann, so wie das bei uns geschieht.

Wie fühlt man sich, als sonst gesunder Mensch, wenn man erfährt, dass
man ein „Schadensfall“ ist und eigentlich gar nicht leben dürfte? Wird man
dann um Amokläufer?

Im Heidentum waren Abtreibungen und Kindesaussetzungen üblich. Ebenso
auch das sich Entledigen von Kranken und „unnötigen Fressern“. Das Chris-
tentum bildete hierzu ein „Kontrastprogramm“, in dem es solche Dinge gerade
nicht praktizierte, sondern sich den Notleidenden zuwandte.

Beruflich hatte ich mit den verlogenen und heuchlerischen Regelungen des
Abtreibungs(un) rechts zu tun, und da konnte ich nur feststellen, dass wir
einen moralisch-sittlichen Tiefstand erreicht haben, der Gottes glühenden
Zorn erregen muss.

Dazu werden wir hinsichtlich der äußert brutalen Abläufe bei einer Abtreibung
nicht zutreffend informiert und die oftmals schwerwiegenden Folgen einer Ab-
treibung, das sogenannte “Post Abortions Syndrom”, das mit schweren psychi-
schen Störungen der verhinderten Mutter einhergeht, wird beharrlich geleugnet.

Und wenn es sich nicht leugnen lässt, wird behauptet, dass der Frau (von
“frommer Seite”) Schuldgefühle eingeredet wurden, wobei verkannt wird,
dass sich das Gewissen von selbst meldet und nicht unterdrückt werden kann.

Als Christen können wir hier nur darum beten, dass Gott mit seinem Zorn
und seinem Gericht zurückhalt und uns nicht an die Wand oder in den Ab-
grund fahren lässt. Man sollte hier auf die Zeichen der Zeit achten.

Als Christen müssen wir hier unsere Stimme erheben, Unrecht als Unrecht
bezeichnen, zum Kind ermutigen, „Schadensfälle“ liebevoll bejahen und will-
kommen heißen und dort helfen, wo uns das möglich ist. Ein erster Schritt
könnte sein, sich einer Organisation anzuschließen, welche schwangeren
Frauen echte Hilfe anbietet.

Jörgen Bauer

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