Du Menschenkind, ich habe dich zum Wächter gesetzt über das Haus Israel. Du wirst aus meinem Munde das Wort hören und sollst sie in meinem Namen warnen.

Wenn ich dem Gottlosen sage: Du musst des Todes sterben! und du warnst ihn nicht und sagst es ihm nicht, um den Gottlosen vor seinem gottlosen Wege zu warnen, damit er am Leben bleibe, – so wird der Gottlose um seiner Sünde willen sterben, aber sein Blut will ich von deiner Hand fordern.

Hesekiel 3, Verse 17 und 18

In den Versen Hesekiel 3, 17 ff. macht Gott Hesekiel persönlich für den Tod des Sünders verantwortlich, den Gott wegen seiner Sünde sterben lässt, was vermeidbar gewesen wäre, wenn ihn Hesekiel rechtzeitig gewarnt hätte.

Aber ist das etwas so Ungewöhnliches?

Auch im menschlichen Zusammenleben kann man für den Tod anderer
haftbar gemacht werden. Hier gibt es den Begriff der “fahrlässigen Tötung”.
Wenn ein Streckenwärter die Gleisarbeiter nicht vor dem herannahenden Zug
warnt und diese deshalb zu Schaden kommen, ist der Streckenwärter “fällig”.

Und in Kriegszeiten war das Einschlafen im Wachdienst, wodurch nicht vor herannahenden Feinden gewarnt wurde und die Soldaten deshalb dem Tod preisgegeben wurden, ein todeswürdiges Vergehen.

Aber es gibt auch eine Haftung für sonstige Schäden, die dadurch zustande
kommen, weil nicht auf mögliche Gefahren hingewiesen wurde, und da hat sich, insbesondere in Amerika,eine ausgeprägte Schadenersatzrechtsprechung herausgebildet, bei der Produzenten für die unmöglichsten Sachen haftbar gemacht werden können.

Am bekanntesten ist hier die Warnung vor den Gefahren des Rauchens.

Frei von der Haftung ist man nur dann, wenn Warnungen missachtet wurden.
Und so war es auch bei Hesekiel, den keine Schuld traf, wenn der Sünder,
trotz Warnung, nicht von seinem falschen Weg abging.

Aber gilt das, was Gott zu Hesekiel sagte, auch für uns? Immerhin kann man sagen, dass Hesekiel von Gott ausdrücklich zum Wächter über Israel eingesetzt wurde und dass an die Christen, vom Missionsbefehl einmal
abgesehen, kein derartig dezidierter Auftrag, mit “Haftungsandrohung”, erging.

Und müsste man im Fall des Hesekiels nicht sagen, dass Gott den Sünder
ja nicht sterben lassen muss, mithin die “Schuld” bei Gott liegt, der “Unrecht”
tut, wenn er dafür den Hesekiel verantwortlich macht?

Ich meine aber, dass man sich das so einfach nicht machen kann!

Denn wer so denkt, verkennt, dass Gott sich selbst nicht untreu werden kann und sein ewiges Weltgesetz, wonach Sünde tödlich ist, nicht aufhebt, sondern hier, als absoluter Herr über alles, immer gerecht handelt und unfähig zur
Sünde ist.

Und auch Gott gegenüber gilt, dass man durch Schweigen und stillschweigendem Dulden mitschuldig werden kann, und nach protestantischem Verständnis hat die Gemeinde eine Wächterfunktion hinsichtlich einer am Wort Gottes orientierten Verkündigung. Der Christ muss danach Widerspruch erheben, wenn von der Kanzel herab etwas Falsches verkündet wird!

Wie halten wir es mit diesen Dingen?

Zwar leben wir, auch bei Versagen, aus der Vergebung – trotzdem sollten
wir unser Gewissen in dieser Hinsicht immer wieder schärfen und Gott bitten,
dass er uns zum einen deutlich macht, wo wir Einspruch erheben müssen und
zum anderen ein gehorsames Herz gibt, damit wir das dann auch tun und uns
nicht vor Menschen fürchten.

Deshalb:

Hilf, dass ich rede stets, womit ich kann bestehen,
lass keine unnützlich Wort aus meinem Munde gehen,
und wenn in meinem Amt ich reden soll und muss,
so gib den Worten Kraft und Nachdruck ohn Verdruss.
(Johann Heermann, 1630)

Jörgen Bauer