Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele.

Es war dir mein Gebein nicht verborgen, als ich im Verborgenen gemacht wurde, als ich gebildet wurde unten in der Erde. Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von denen keiner da war. Aber wie schwer sind für mich, Gott, deine Gedanken! Wie ist ihre Summe so groß!

Psalm 139. Verse 13-17

Wenn wir das Wort der Schrift als Wort des lebendigen Gottes wirklich ernst nehmen, dann wird klar, dass eine Abtreibung ganz eindeutig gegen Gottes Willen und Absichten verstößt und von daher eine schwere Verfehlung ist.

Gott kannte uns bereits, noch bevor der Welt Grund gelegt war und hatte seinen Plan mit einem jeden von uns. Für eine Abtreibung kann es deshalb, ebenso wie für einen Mord, keine Rechtfertigung geben.

Lange Zeit bestand ein Konsens darüber, dass der freiheitlich- demokratische Rechtsstaat auf Grundlagen beruht, die er selbst nicht schaffen und deshalb auch nicht abschaffen kann. Dazu gehört das christliche Menschenbild, das den Menschen, von der Zeugung bis zum Tod, als solchen wahrnimmt und respektiert.

Das hat sich zwischenzeitlich geändert.

In der neuen Kommentierung zu Artikel 1 des Grundgesetzes wurde die Menschwürde von führenden Juristen deshalb nur noch als Ergebnis der abendländischen Tradition und Geschichte gedeutet.

Hinter „Traditionen“ steht aber nicht mehr die göttliche Autorität, das Absolute, sondern dem Wandel unterworfene menschliche Vorstellungen und Wertbegriffe.

Bei einem solchen Rechtsverständnis wird das menschliche Leben relativiert. Abtreibungen und Euthanasie sind dadurch gleichermaßen möglich, und Menschen bestimmen darüber welches Leben „menschenwürdig“ und damit erhaltenswert ist und welches nicht und in welchen Fällen die Geburt und damit des Leben eines werdenden Menschen „sozial verträglich“ und damit „ angebracht“ und „zumutbar“ ist.

Besonders menschenverachtend ist es, wenn Menschen, die eigentlich „verhindert werden sollten“ und trotzdem geboren wurden, rechtlich als „Schadensfälle“ eingestuft werden, wobei Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden kann, so wie das bei uns geschieht.

Im Heidentum waren Abtreibungen und Kindesaussetzungen üblich. Ebenso auch das sich Entledigen von Kranken und „unnötigen Fressern“. Das Christentum bildete hierzu ein „Kontrastprogramm“, in dem es solche Dinge gerade nicht praktizierte, sondern sich den Notleidenden zuwandte.

Als Christen verurteilen wir keine Frau die abgetrieben hat. Die Frage ist eher, wie die Hilfe aussehen muss, damit eine Abtreibung nicht als unausweichlich
angesehen wird.

Ein erster Schritt könnte sein, sich einer Organisation anzuschließen, welche schwangeren Frauen echte Hilfe anbietet.

Jörgen Bauer