Ein aktuelles Thema in Sachen eigenmächtige Verfügbarkeit über eigenes
und fremdes Leben, wie jetzt wieder in Sachen Sterbehilfe. Das sind die
Dinge die Gottes Gericht bewirken. Sie gestrige Andacht.

Du sollst nicht töten. (morden)

2. Mose 20, Vers 13

In ideaSpektrum Nr. 45/2011 kam auf Seite 32 ein Bericht mit der Überschrift „Ungeborene bis kurz vor der Geburt töten?“, in dem es um Kontroversen innerhalb der Diakonie in Sachen „Spätabtreibung“ geht“.

Hier blieb ich an folgender Aussage hängen:

„Bei einem „Tag der Ethik“ wollen die Diakonischen Dienste Hannover am
16. November über das ‚Dilemma’ von Spätabtreibungen in der Diakonie
diskutieren lassen. Dabei sollen Befürworter und Gegner zu Wort kommen.
Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister begrüßt das Vorhaben.
Er sehe mit Respekt und großer Aufmerksamkeit, wie sich die diakonischen
Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter dem Konflikt stellen und um ethische
Fragen ringen.“

Ich weiß nicht, was es hier zu “ringen und zu respektieren gibt?“ Es gibt Dinge, die sind so klar und eindeutig, dass es darüber überhaupt nichts zu diskutieren gibt. Solche Diskussionen sind vom Teufel, weil am Ende nichts herauskommt und es nur oberfaule Kompromisse geben kann. Und hier sollte ein Bischof Meister klar sagen, „Spätabtreibungen kann es mit uns nicht geben!“

Eine Spätabtreibung, bei der ein lebensfähiger Mensch vernichtet wird, ist, entgegen aller Rechtstheorie, wonach die Rechtsfähigkeit des Menschen erst mit der Geburt beginnt, der ungeborene Mensch mithin rechtlos ist, ganz eindeutig ein Mord.

In der Rechtspraxis, wo ein Mensch Träger von Rechten und auch Pflichten sein kann, ist es pragmatisch, die vollendete Geburt als den Beginn der Rechtsfähigkeit zu definieren. Das neugeborene Kind kann so zum Erben, Eigentümer einer Sache oder auch, vertreten durch die Eltern oder einen Vormund, Geschäfte tätigen oder zu einem Leistungspflichtigen werden. Im Prinzip gilt dies auch für staatsbürgerliche Rechte und Pflichten.

An Spätabtreibungen hat man bei diesen, althergebrachten rechtlichen Grundsätzen nicht gedacht. Insbesondere ein Geistlichen sollte hier aber zwischen der Rechtstheorie und der Lebenswirklichkeit unterscheiden können.

Hüten wir uns deshalb vor unverbindlichem Gesülze nach Politikerart, wo von
“Respekt”, “großer Aufmerksamkeit” und “Ringen” geschwafelt wird.

Hier gelten Jesu Worte,

Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.
Matthäus 5, 37

Und für uns alle, insbesondere für die falschen Hirten, gilt vielleicht auch die Frage Jesu, die ER damals an seine Jünger richtete:

O du ungläubiges Geschlecht, wie lange soll ich bei euch sein? Wie lange soll ich euch ertragen? (Markus 9, 19)

Aber konkret gefragt: Wie lange wollen wir hier noch schweigen und tatenlos zuschauen ohne mitschuldig zu werden?

Jörgen Bauer