Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.

Johannes 20, Vers 23

Nach seiner Auferstehung hat Jesus seine Jünger dazu bevollmächtigt, Sünden zu vergeben. Diese Vollmacht gilt auch uns, sofern wir Jünger
Jesu, also wiedergeborene Christen sind.

Diese Vollmacht wird im Übrigen seit jeher in der Kirche praktiziert, in dem,
beispielsweise der Gemeinde, nach dem Sündenbekenntnis, vor dem Abendmahl, die Vergebung Gottes zugesprochen wird.

Wenn Jünger Jesu Sünden vergeben, dann sind sie auch vor Gott weggenommen. Dazu bedarf es keiner besonderen Ausbildung oder der
Berufung in ein kirchliches Amt. Es reicht aus, ein echter und wirklicher
Jünger Jesu zu sein, der vom Geist Gottes erfüllt ist und erkannt hat, um
was es geht.

In der Praxis wird es hier um Fälle gehen, in denen ein Mensch, der auch ein Mitchrist sein kann, unter der Last einer Verfehlung steht, die er gegenüber einem vertrauenswürdigen Christen, der schweigen kann, bekennt und damit “beichtet”.

Im Verlauf des Beichtgesprächs, wird dann erkennbar, wie ernst es dem Betreffenden mit seinem Schuldbekenntnis ist und ob er wirklich zur Umkehr bereit ist. Es ist auch der Fall denkbar, dass jemand eine Lebensbeichte ablegt um sein Leben anschließend dem Herrn Jesus Christus zu übergeben.

In den Fällen, wo die Reue echt ist, kann vollmächtig die Vergebung zugesprochen werden.

Das schließt nicht aus, dass der Betreffende neuerlich sündigt und ihm wiederum vergeben wird. Wir alle tun immer wieder falsche Dinge und
sind deshalb ständig auf die Vergebung Gottes angewiesen. Dazu sollen auch wir unseren Nächsten immer wieder vergeben, ohne dass uns diese darum besondern bitten müssten

Ist keine echte Reue vorhanden, kann im Namen Gottes allerdings keine Vergebung zugesprochen werden und die Sünde bleibt dem Betreffenden behalten.

Es ist ein Unterschied ob wir unseren Nächsten vergeben oder darum bitten, dass ihnen vergeben wird – oder ob wir im Namen Jesu Christi bzw. im
Namen Gottes vollmächtig und verbindlich Sünden vergeben.

Mit dieser den Christen verliehenen Vollmacht tragen Christen eine besondere
Verantwortung. Auch darin zeigt sich, dass der Christenstand ein besonderer
Stand ist.

Jörgen Bauer