Jesus spricht zu ihm:
Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum
Vater denn durch mich.

Johannes 14, Vers 6

Im “Aufbruch” Mai 2018 – Informationen des Gemeindehilfsbundes, las ich
unter der Überschrift “Fristlose Kündigung wegen biblischer Wertvorstellungen” folgenden Bericht:

Eine Lehrerin in einer staatlich geführten Bildungseinrichtung in der englischen
Stadt Bristol, wurde wegen “groben beruflichen Fehlverhaltens” fristlos entlassen, nachdem sie von Studenten während des Unterrichts zu ihren persönlichen Glaubensvorstellungen und speziell zu ihrer Einstellung zum Thema Homosexualität gefragt worden war.

Zudem wurde sie als sogenannter “Radikalisierer” an die staatliche Anti-Terror-
Organisation “Prevent” gemeldet.

Sie hatte auf die Frage nach ihrer Einstellung zur Homosexualität geantwortet,
dass sie persönlich der Ansicht sei, dass homosexuelle Praxis gegen den Willen Gottes verstoße, dass Gott aber jeden Menschen liebe, unabhängig von dem, was er empfinde oder tue. Letzteres sagte sie auch einer anwesenden Studentin, von der ihr gesagt wurde, das sie eine Lesbe sei.

Es könnte durchaus mal der Fall eintreten, dass ein Bekenntnis zum christlichen Glauben und eine Aussage, wie sie der heutige Vers beinhaltet, zu Problemen führen können.

Man könnte zu dem Schluss kommen, dass ein Bekenntnis zum christlichen
Glauben, in dem Sinn, dass Jesus Christus der einzige Weg zu Gott ist, als
strafbare “Diskriminierung” eingestuft wird, mit der insbesondere die Angehörigen einer bestimmten anderen “Religion” herabgesetzt und “beleidigt” werden. Dass diese ihrerseits ihren Glauben für den einzig richtigen halten, von der alle Welt überzeugt werden muss, wird dabei unbeachtet bleiben.

Schnell wird dann mit zweierlei Maß gemessen. So wie in einem Leserbrief geschildert:

In Berlin dealen Schwarzafrikaner in Bahnhofsnähe massiv mit Drogen.
Die Polizei schaut weg. Dafür wurde ein junges Mädchen “gestellt”
und zur Zahlung von 20,00 € verdonnert, weil sie in der Bahnhofs-
halle geraucht hatte.

Darauf angesprochen sagte ein Polizist, dass er das auch für falsch
halte, dass es aber politischer Wille sei, dass Drogenverkäufer nicht
geahndet werden. Diese werden nach Festnahmen ohnehin gleich wieder freigelassen.

Deshalb müssen wir wirken, solange es noch Tag ist, es kommt die Nacht,
da niemand wirken kann (Johannes 9, 4).

Jörgen Bauer