Dem Menschen ist es bestimmt einmal zu sterben, danach aber das Gericht.

Hebräer 9, Vers 27

“Man stirbt nicht in August”, so lautet der Titel eines Buches von Manfred Köhnlechner. Warum das so sein soll weiß ich nicht. Die täglichen Todesanzeigen beweisen etwas anderes, weshalb wir auch im August bereit sein sollen.

Kürzlich kamen wir am Schaufenster eines Bestattungsinstituts vorbei, in dem
ein sehr interessantes Werbeplakat zu sehen war. Abgebildet war ein rüstiger
Senior, der auf einem Fahrrad sitzend, ausrief: “Ich lebe so, wie ich es will!”

Und darunter:

“Und ich verabschiede mich von meinem Leben – so wie ich will. Mit meinem
Bestattungsversorgungsvertrag kann ich ohne finanzielle Sorgen von dieser
Welt gehen. Mein Bestatter hat mich gut beraten”.

Na, dann ist ja alles gut!, dachte ich leicht spöttisch, ungläubig bei mir.

Denn gut ist überhaupt nichts!

Was in dem Werbeplakat gezeigt wird, ist der typisch gottferne Mensch, der
nicht nach Gott fragt, sondern das tut, was er für richtig hält und genau das
ist die Ur- oder Erbsünde, die uns von Gott, als unserem Schöpfer, trennt und zur Zielverfehlung des gesamten Lebens führt.

Wer so denkt glaubt dann auch, dass es mit dem vertraglich gesicherten sorglosen Sterben sein Bewenden hat und damit alles erledigt ist.

Aber das ist die große Selbsttäuschung, weil der Bestattungsvertrag zum sorglosen Sterben nicht vor Gott als dem unbestechlichen Richter bewahrt,
der den, mit oder ohne Bestattungsversorgungsvertrag Verstorbenen, auf
der anderen Seite erwartet.

Bei Gott zählt nicht wie sorglos der finanziell abgesicherte Verstorbene
seinen Weg in die Ewigkeit angetreten hat, sondern wie er dort ankommt.

Und da ist die alles entscheidende Frage, wie er es mit dem Glauben gehalten
hat. Hat er dem Anruf Gottes Gehör geschenkt? Ist er umgekehrt? Kam er
zur Erkenntnis der Wahrheit? Hat er Jesus Christus als seinen Herrn, Heiland
und Erlöser, als den einzigen Weg zu Gott angenommen? Hat er sich mit dem
Blut Jesu Christi reinwaschen lassen, sodass er vor Gott bestehen kann?

Wenn nicht, sieht es für ihn nicht gut aus.

Ob ihn der Bestatter da wirklich gut beraten hat?

Jörgen Bauer