Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.

Johannes 20, Vers 23

Nach seiner Auferstehung hat Jesus seine Jünger dazu bevollmächtigt, Sünden zu vergeben. Diese Vollmacht gilt
auch uns, sofern wir Jünger Jesu, also wiedergeborene
Christen sind.

Diese Vollmacht wird im Übrigen seit jeher in der Kirche praktiziert, in dem, beispielsweise der Gemeinde, nach dem Sündenbekenntnis, vor dem Abendmahl, die Vergebung Gottes zugesprochen wird.

Wenn Jünger Jesu Sünden vergeben, dann sind sie auch vor
Gott weggenommen. Dazu bedarf es keiner besonderen Ausbildung oder der Berufung in ein kirchliches Amt. Es reicht aus, ein echter und wirklicher Jünger Jesu zu sein, der vom
Geist Gottes erfüllt ist und erkannt hat, um was es geht.

In der Praxis wird es hier um Fälle gehen, in denen ein Mensch, der auch ein Mitchrist sein kann, unter der Last einer Verfehlung leidet, die er gegenüber einem vertrauenswürdigen Christen,
der schweigen kann, bekennt und damit “beichtet”.

Im Verlauf des Beichtgesprächs, wird dann erkennbar, wie ernst es dem Betreffenden mit seinem Schuldbekenntnis ist und ob er wirklich zur Umkehr bereit ist. Es ist auch der Fall denkbar, dass jemand eine Lebensbeichte ablegt um sein Leben anschließend dem Herrn Jesus Christus zu übergeben.

In den Fällen, wo die Reue echt ist, kann vollmächtig die Vergebung zugesprochen werden.

Das schließt nicht aus, dass der Betreffende neuerlich sündigt und ihm wiederum vergeben wird. Wir alle tun immer wieder falsche Dinge und sind deshalb ständig auf die Vergebung
Gottes angewiesen. Dazu sollen auch wir unseren Nächsten immer wieder vergeben, ohne dass uns diese darum besondern bitten müssten

Ist keine echte Reue vorhanden, kann im Namen Gottes
allerdings keine Vergebung zugesprochen werden und die
Sünde bleibt dem Betreffenden behalten.

Es ist ein Unterschied ob wir unseren Nächsten vergeben
oder darum bitten, dass ihnen vergeben wird – oder ob wir
im Namen Jesu Christi bzw. im Namen Gottes vollmächtig und verbindlich Sünden vergeben.

Mit dieser den Christen verliehenen Vollmacht tragen Christen eine besondere Verantwortung. Auch darin zeigt sich, dass
der Christenstand ein besonderer Stand ist.

Jörgen Bauer