Wendet euch zu mir, so werdet ihr gerettet, aller Welt Enden; denn ich
bin Gott, und sonst keiner mehr.

Jesaja 45, Vers 22

Infolge der ständigen Angst- und Panikmache in Sachen Klimawandel, haben
jetzt verschiedene Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Begehren, die Klimaschutzregeln zu erweitern, geklagt, weil sie sich
durch die bisherigen gesetzgeberischen Regelungen in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt sahen.

Die Karlsruher Richter verpflichteten daraufhin den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die
Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.).

Zwar wandelt das Kohlendioxid der Luft die 15µm-IR-Abstrahlung der Erdoberfläche in Wärme um. Das Kohlendioxid der Luft reicht jedoch längst aus, um praktisch die gesamte 15µm-Abstrahlung in Wärme umzuwandeln. Das kann man im Enquete-Bericht des Bundestages nachlesen.

Noch mehr Kohlendioxid in der Luft erzeugt kaum noch mehr Wärme, weil insoweit eine Sättigung eingetreten ist. Maßnahmen zur Senkung des Kohlendioxid-Ausstoßes sind deshalb sinnlos. Auf das gesamte, weltweit ausgestoßene CO2 entfallen auf Deutschland nur 2 Prozent. Die restlichen
98 Prozent entfallen auf die übrigen Industrienationen.

Das Anteil des absolut lebensnotwendigen CO2 belauft sich in der Atmosphäre
auf insgesamt 0,038 Prozent (entspricht 38 Meter bezogen auf 100 km),
wobei der überwiegende Anteil aus natürlichen Quellen stammt.

Bei dem “Klimaschutz” und den “Klimazielen” folgt man utopischen Vorstellungen, gewissermaßen einem Glauben, und das ist erschreckend, wenn auch nicht neu. Es ist so, als wenn man versuchen wollte, die Rotation unseres Planeten zu beeinflussen.

Das Wetter ist nicht lenkbar, und die höchst unterschiedlichen Durchschnittswerte, die sich hier ergeben, werden als “Klima” bezeichnet, ein Kunstwort für etwas, was es real gar nicht gibt.

So konnte man vor 1000 Jahren in Grönland (Grünland) Weizen anbauen
und Milchviehwirtschaft betreiben und ein eisfreies Nordmeer befahren. Derzeit
findet im gesamten Sonnensystem, ganz ohne CO2, eine Erwärmung statt.

Den Richtern beim Bundesverfassungsgericht müsste das eigentlich auch
bekannt sein, weshalb es verwundert, dass sie sich überhaupt mit so einer
Sache menschlicher Überheblichkeit befassen.

Auch hier der typische Fall, dass man nicht mit Gott rechnet, sondern die
eigene Klugheit zum Maßstab nimmt, was in Gottes Augen Dummheit ist,
und die Folgen können sein, dass wir mit unnützen und überflüssigen
Klimaschutzsanktionen “gestraft” werden, die zu nichts führen.

Denn im Karlsruher Urteil heißt es: “Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.”

Deshalb droht die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen
müssen.

Die eine Frage ist, ob das Bundesverfassungsgericht, von ihrem Auftrag her,
die Grundrechte zu schützen, überhaupt eine solche Entscheidung treffen
durfte, und die andere Frage ist, wer die Verfassung vor dem Bundesverfassungsreicht schützt.

Gegen Allmachtsphantasien und Amtsanmaßung muss man etwas haben.

Jörgen Bauer