Du sollst nicht töten!

2. Mose 20, Vers 13

Dass man im Alten- und Pflegeheim isoliert werden kann, Besuche verboten
und Grundrechte suspendiert werden, und das alles zu unser aller Wohl,
kann man doch nur dankbar anerkennen. Oder etwa nicht?

Aber ob wohlmeinende Fürsorge auch so weit gehen kann, wie nachfolgender
Beitrag zeigt, muss allerdings bezweifelt werden.

Wie würde man reagieren, wenn auch bei uns solche “Hilfsleistungen”
üblich würden? Leider halte ich auch bei uns vieles für möglich. Ich fürchte
aber, dass auch hier keine Reaktionen erfolgen würde, obwohl solche Regelungen dem Missbrauch Tür und Tor öffnen würden, und man einmal selbst zu den Opfern gehören könnte.

Ich habe schon lange den Eindruck, das Recht und Gerechtigkeit im gleichen Spannungsverhältnis zueinander stehen, wie Politik und Moral, wobei Beides nichts miteinander zu tun haben muss.

Aber bekennende Christen müssen hier wachsam bleiben. Wer sollts es
denn sonst sein?

Jörgen Bauer

Nachfolgender Beitrag erschien in der katholischen Publikation “Christ in der Gegenwart”, aus dem Herder Verlag Freiburg.
Auch in ideaSpektrum Nr. 18, vom 29.04.2020, wird darüber berichtet, wobei
angefügt wird, dass es 2018 in den Niederlanden über 6000 Fälle von aktiver Sterbehilfe gab.

Von den Angehörigen festgehalten bis sie starb!

Als „katastrophal“ hat der niederländische evangelische Theologe und Ethiker Theo A. Boer das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs seines Landes zur aktiven Sterbehilfe bezeichnet. Die Richter hatten entschieden, dass die Tötung auch von Menschen mit einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung erlaubt ist, solange sie irgendwann einmal eine entsprechende Patientenverfügung unterzeichnet hatten. Dies gilt selbst dann, wenn sie aktuell signalisieren, weiterleben zu wollen. Mit der Gerichtsentscheidung haben nun die Angehörigen die entscheidende Stimme. Boer fürchtet, dass immer mehr Ärzte zur Sterbehilfe gedrängt werden, womöglich auch aus finanziellem Interesse.

Im konkreten Fall ging es um eine 74-jährige Frau, die schriftlich festgehalten hatte, sterben zu wollen, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Inzwischen erkrankte sie an Demenz. Als die Frau in ein Pflegeheim kam, verlangten die Angehörigen die Tötung – obwohl die Frau mehrfach sagte, sie lehne das ab. Ohne ihr Wissen spritzte ihr schließlich eine Ärztin zunächst ein Beruhigungsmittel und danach das tödliche Medikament. Während des Vorgangs wachte die Frau auf und wehrte sich. Die Angehörigen hielten sie aber so lange fest, bis der Tod eintrat. Die Gerichte sprachen die Ärztin nun vom Vorwurf des Mordes frei.

Der Ethiker Boer sieht in diesem Fall und dem folgenden Urteil eine gefährliche Entwicklung. Im Hintergrund stehe die Annahme, „es ist vielleicht besser, wenn ein Mensch, der seinen Verstand verloren hat, nicht mehr existiert“. Das aber sei keinesfalls christlich. Der Mensch werde auf seine Autonomie und seine Vernunft reduziert, die Willensäußerung desselben demenzkranken Menschen habe dagegen weniger Gewicht.