Und wie den Menschen bestimmt ist, einmal zu sterben, danach aber das
Gericht: so ist Christus einmal geopfert worden, die Sünden vieler
wegzunehmen; zum zweiten Mal wird er nicht der Sünde wegen erscheinen,
sondern denen, die auf ihn warten, zum Heil.

Hebräer 9, Verse 27 und 28

Das ist Teil der göttlichen Schöpfungsordnung: Jedes Menschenleben ist
einmalig und unwiederholbar. Alle Vorstellungen von einer Wiedergeburt,
wie man sie in Religionen findet und wie es sich manche in ihrer privaten Religion
zurechtgelegt haben, sind Trugbilder.

Für uns gilt bezüglich unseres Erdenlebens: Vorbei ist vorbei! Was aber nicht heißt, dass damit alles überstanden wäre und nichts mehr nachkommt.
Vor Gott kann man nicht fliehen. Jenseits der Todesschwelle wartet ER auf
einen jeden von uns, wo Sein Gericht auf uns wartet. Wie gut, wenn wir dann einen guten Anwalt haben, der für uns eintritt.

Unser Anwalt und Strafverteidiger ist unser Herr und Heiland Jesus Christus,
der uns auf unserem Weg in den Tod vorangegangen ist, der geopfert wurde,
um mit seinem Opfer unsere Sünden hinwegzunehmen.

Wenn ich vor Gott stehe, wird Jesus an meiner Seite stehen und dem Vater
sagen, dass ER mich kennt, für meine Schulden bezahlt hat und deshalb
freizusprechen bin. Ich weiß natürlich nicht, wie es im Gericht zugeht, aber
so könnte ich mir das vorstellen.

Das heißt, dass wir jetzt unser Chance, die uns im Heilswerk Jesu Christi
angeboten wird, unverzüglich ergreifen. Denn ein Zweites Mal gibt es nicht.

Jesus wird wiederkommen, aber nicht dazu, um sich erneut für die Sünder zu opfern, sondern für die zum Heil, die sich für IHN entschieden, sein
Heilsangebot angenommen und auf IHN gewartet haben.

Es geht also um sehr ernste und existenziell bedeutsame Dinge.

Jörgen Bauer