Und Gott der Herr baute eine Frau aus der Rippe , die er von dem Menschen
nahm, und brachte sie zu ihm.

1. Mose 2, Vers 22

Es gibt Themen, mit denen man “anecken” kann, und bei denen man sich fragen könnte, ob man sie nicht besser lässt. Aber wenn ich das täte, würde ich genau das tun, was ich anderen anlaste, wenn ich sage, dass sie die biblische Botschaft hinbiegen und den Leuten nur das sagen, was diese
gerne hören wollen.

Und beim heutigen Thema kann der Leser oder die Leserin zurecht sagen,
was geht das diesen Jörgen Bauer überhaupt an, das ist doch jedem seine
ganz persönliche und private Angelegenheit? Und Recht hat er / sie damit!

Es könnte aber sein, dass sich Gott für unsere “ganz privaten Angelegenheiten” interessiert.

Heute geht es mir nur um die letzten Worte des obigen Verses, “und brachte sie zu ihm.” Das “zu ihm bringen” ist das, was ein Brautvater bis heute tut,
wenn er seine Tochter einem Mann zur Frau gibt. Es geht also um die Eheschließung, wobei hinzukommt, dass die Ehe ein Abbild der Verbindung zwischen Gott und Menschheit ist.

Auf das Thema kam ich, weil an mich die Frage gestellt wurde, ob ich eine
Gemeinde kenne, in der die Ehe ohne Trauschein anerkannt wird.

Auf diese Frage konnte ich dem Fragesteller nur wie nachfolgend dargestellt antworten, was diesem überhaupt nicht gefiel. Und sicher würde diese Antwort auch vielen anderen nicht gefallen, die auf dem Standpunkt stehen, “zu was brauchen wir einen Trauschein? Hauptsache wir lieben uns!”

Hier nun meine, Unmut erregende Antwort:

“Eine Gemeinde, in der eine “Ehe ohne Trauschein” anerkannt wird, gibt es nicht und kann es auch nicht geben. Das liegt daran, dass “Ehe ohne Trauschein” ein Widerspruch in sich ist, etwa so wie ein rechteckiger Kreis.

Eine “Ehe ohne Trauschein”, also das unverheiratete und letztlich unverbindliche Zusammenleben, “unverbindlich” deshalb, weil man sich für
alle Fälle eine Hintertüre offenhält und es, so gesehen, nicht wirklich ernst meinen kann, widerspricht, trotz gegenteiliger verbaler Beteuerungen, nicht nur dem christlichen Eheverständnis.

Gott möchte, dass wir in allen Dingen klar und eindeutig sind und uns deshalb
auch verbindlich für einen Partner entscheiden und unser JA ein ganzes und
kompromissloses JA ist. Die Partner sollen ein Leben lang zusammenbleiben
und, trotz Hindernisse und Schwierigkeiten, gemeinsam wachsen und reifen.

Weil das für uns Menschen sehr schwer sein kann, hat die Eheschließung vor
dem Traualtar, im Angesicht Gottes, seinen tiefen Sinn. Gott ist es, der uns auch in der Ehe durch die Nöte des Lebens hindurchtragen kann. Und die Ehe, die von Gott eingesetzt ist und seiner Schöpfungsordnung entspricht, steht unter dem besonderen Segen Gottes.

Die äußere Form, mit der eine rechtsverbindliche Eheschließung zustande
kommt und dokumentiert wird, hatte und hat in den verschiedenen Kulturen und Zeitaltern unterschiedliche Formen. Eines war und ist aber immer gleich:
Nämlich die öffentliche nach Außen gerichtete verbindliche Rechtswirkung.

Dass das unverheiratete Zusammenleben, die sogenannte “wilde Ehe”, weitgehend akzeptiert ist und sich auch die Amtskirche in Stillschweigen hüllt, ändert nichts daran, dass sich auch hier eine Unordnung breit gemacht hat,
die nicht dem Willen Gottes entsprechen kann, denn Gott ist kein Gott der Unordnung, sondern des Friedens (1. Korinther 14, 33).”

Ende der Antwort.

Der so Angeschriebene teilte daraufhin mit, dass er sein Wissen aus der Bibel
habe, und danach sei es der Sex, der die Eheschließung bewirke und nicht der
Trauschein. Zudem sei er seit 37 Jahren bekehrt und ein erfahrener Christ.

Hier haben wir den typischen Fall, dass man das Wort Gottes so auslegt, wie es den eigenen Wunschvorstellungen entspricht. Denn natürlich hat der Geschlechtsverkehr etwas mit Eheschließung zu tun. Das ist aber nur ein Aspekt. Im Arabischen gibt es für Ehe und Geschlechtsverkehr nur ein Wort, was besonders im Islam von Bedeutung ist, wo die Frau das Eigentum des
Mannes ist.

Die Eheschließung ist etwas, mit der eine Verbindung unter Zeugen, öffentlich und allgemein rechtsverbindlich, zustande kommt, so dass an der Verbindung
zweier Menschen nicht mehr gezweifelt oder gedeutelt werden kann. Nur deshalb lassen sich auf der anderen Seite dann auch Rechte, wie Unterhaltsansprüche, Hinterbliebenenrente, Erbansprüche usw. ableiten.
Andernfalls können die Lebenspartner alt aussehen.

Man kann das an folgendem Beispiel verdeutlichen:

Wenn jemand jahrzehntelang unfallfrei Auto fährt, ohne je eine Fahrschule
besucht und eine Führerscheinprüfung gemacht zu haben, bei einer Verkehrskontrolle ohne Führerschein ertappt wird, wird er dann damit durchkommen, dass er sagt: “Zu was brauche ich einen Führerschein, ich kann doch auch ohne einen solchen Autofahren?!” Für einen Schaden käme eine Unfallversicherung nicht auf, und bestimmt würde man ihm nachträglich auch keinen Führerschein geben. Ganz abgesehen davon, würde er bestraft
werden.

Zur Klarstellung: Eine Ehe ist nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich. Dass das derzeit anders ist, zeigt nur, wie weit die Unordnung
in einer Gesellschaft, die ihren Zenit überschritten hat, schon fortgeschritten
ist.

Jörgen Bauer