Ihr habt gehört, dass gesagt ist: “Auge um Auge, Zahn um Zahn.” Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Übel, sondern wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch noch dar.

Matthäus 5, Verse 38 und 39

Die in 2. Mose 21, Vers 23 von Gott verfügte Rechtsordnung – wo es unter anderem um “Auge um Auge” ging – war für die damaligen Verhältnisse ein großer Fortschritt, denn sie besagte, dass bei der Revanche dem Täter kein größerer Schaden zugefügt werden dufte, als der, den der Täter zuvor dem Geschädigten zugefügt hatte.

Dadurch sollten Eskalationen vermieden werden, bei denen wechselseitig “jeweils mit Zinsen” heimgezahlt wurde.

Die Aussage: “Auge um Auge”, “Zahn um Zahn”, wird bis heute missverstanden und von manchen als Rechtfertigung für ein entsprechendes Tun gesehen.

Jesus geht es aber um etwas ganz anderes:
Wir sollen ganz auf Revanche verzichten und dem Gegner mit Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit zuvorkommen, uns praktisch in Feindesliebe üben.
In dem Abschnitt, in dem die heutigen Verse stehen, sind noch weitere Beispiele angeführt. Heißt das nun, dass wir uns alles gefallen lassen müssen?

Ich denke nicht!

Unsere Rechtsordnung ist ursprünglich von der christlichen Ethik geprägt. Da gibt es bis heute die “unerlaubte Selbsthilfe”. Da ist nichts mit “Auge um Auge”, “Zahn um Zahn” usw. Wir sind verpflichtet, die Hilfe des Staates, der Justiz, in Anspruch zu nehmen, die für uns handelt, und das ist gut so. Den Gott liebt die Ordnung und hat dem Staat die Macht gegeben.

Für uns Christen gilt das Gebot der Mäßigung, der Nächsten- und Feindesliebe.

Jörgen Bauer